Informationen zur EDD-Richtlinie
Die Energieeffizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive – EED) ist eine Maßnahme der EU, um den Energieverbrauch in verschiedenen Bereichen zu senken und so den Klimaschutz voranzutreiben. Auch das Verbrauchsverhalten der Menschen soll verändert werden, um z.B. Wärme, Warmwasser und Strom einzusparen.
Dazu ist zukünftig eine monatliche Verbrauchsinformation der Nutzer vorgesehen, um besser über den eigenen Verbrauch informiert zu sein und ihn kurzfristig anpassen zu können.
Was ist zu beachten und was umzusetzen?
Ihre Erfassungsgeräte für Wärme und Warmwasser müssen zukünftig fernauslesbar gemacht werden, damit die Verbrauchsdaten monatlich zur Verfügung stehen. Welche technischen Anforderungen nötig sind und welche Übergangsfristen es gibt, erfahren Sie hier:
2020
Ab dem 25.10.2020 dürfen nur noch Erfassungsgeräte neu verbaut werden, die fernauslesbar (Funk) sind. Das gilt für Warmwasser- und Wärmezähler sowie Heizkostenverteiler. In Liegenschaften, die mit Funk ausgerüstet sind, sollen die Nutzer mindestens zweimal jährlich über Ihren Verbrauch informiert werden. Da die Umsetzung in deutsches Recht noch nicht vorgenommen wurde, gelten diese Vorschriften hierzulande noch nicht.
2022
Ab dem 01.01.2022 muss Nutzern, bei denen die Erfassungsgeräte fernauslesbar sind, die Verbrauchsinformationen nun mindestens monatlich zur Verfügung gestellt werden.
2027
Bis zum 01.01.2027 müssen alle Erfassungsgeräte auf Funk umgerüstet sein, damit nun in allen Liegenschaften automatisiert die Verbrauchtsdaten zur Verfügung stehen und die Nutzer monatlich Verbrauchsinformationen erhalten können. Bitte beachten Sie, dass die Umrüstung auf Funk in Ausnahmefällen unterlassen werden kann, sofern die Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis zu den Einsparungen stehen.
Unsere Lösungen für die Umsetzung der EED-Richtlinie
Ihr Vorteil: All unsere Produkte erfüllen bereits die Anforderungen der EED.
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LET’S SAVE OUR PLANET!